Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 49/2025
Cramberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widmung der Friedhofstraße sowie Teil-Widmung der Hauptstraße und Oberstraße nach § 36 LStrG

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Cramberg vom 14.10.2025 werden die nachstehend genannten Straßen bzw. Straßenabschnitte dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Verkehrsanlage

Gemarkung

Flur

Flurstück

Friedhofstraße

Cramberg

25

176/2

Hauptstraße (tlw.)

Cramberg

25

177/2 (tlw.)

Oberstraße (tlw.)

Cramberg

25

169/1 (tlw.)

Der beigefügte unmaßstäbliche Plan, in dem die gewidmeten Flächen Orange dargestellt sind, ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Cramberg. Die Einstufung der Straßen bzw. Straßenabschnitte erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG jeweils als Gemeindestraße.

Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Die Widmungsverfügung und der dazugehörige Plan können während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zu erheben.

Diez, den 06.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
In Vertretung
Torsten Loosen, Erster Beigeordneter