Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner anschließenden Bitte um Erweiterung der Tagesordnung wurde zugestimmt. Während der in Tagesordnungspunkt (TOP 2) anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. Unter dem TOP 3 hob der Gemeinderat die Hebesätze für die Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H., die für Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H. und für die Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H. ab dem 01.01.2023 an. Im Übrigen ist die Haushaltssatzung für 2023 entsprechend anzupassen. In den folgenden beiden TOP 4 und 5 erteilten die Gemeindevertreter ihr Einvernehmen zu zwei geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Während des TOP 6 lud man dann die Mitglieder des Bauausschusses der Ortsgemeinde zu einem Termin in Verbindung mit der notwendigen Dachsanierung bei dem Sportplatzgebäude „Lichte Eiche“ ein. Über den Umgang mit einem von einem Pächter gekündigten Pachtvertrag konnte man seitens des Gemeinderates unter TOP 7 noch keine Entscheidung treffen, vielmehr beauftragte man den Vorsitzenden mit der Verwaltung den Sachverhalt zu prüfen, damit später eine Beschlussfassung erfolgen kann. Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Gemeinde- / Stadtrat in der Regel halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Wobei deutlich darauf hinzuweisen ist, dass diese unterjährige Betrachtung des Zahlenwerkes kein reales Abbild der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel sein kann, da durch diverse bereits erfolgte Auftragsvergaben weitere Mittel gebunden sind, aber noch nicht buchhalterische erfasst bzw. zahlungswirksam verbucht sind. Vielmehr werden alle Erträge und Aufwandspositionen hier zum Stichtag 04.06.2022 betrachtet (TOP 8). Im Laufe des TOP 9 wurde das Prüfergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021, welches durch den Rechnungsprüfungsausschuss erbracht wurde, vorgestellt. Gleichzeitig wurden dem Ortsbürgermeister, dessen Beigeordneten sowie dem Verbandsgemeindebürgermeister und gleichfalls dessen Beigeordneten Entlastung erteilt. Der TOP 10 beinhaltete die Gestaltung des Weihnachtsmarkts 2022. In TOP 11 sprach man sich für die Ausrichtung eines Seniorentags im Jahr 2023 aus und bat den Vorsitzenden, ein entsprechendes Konzept vorzuschlagen sowie die nötigen Mittel bereitzustellen. Der Neujahrsempfang vom 15.01.2023 war dann in TOP 12 Thema. Die Nachbereitung der Sitzung zur Kindertagesstätte stand unter dem TOP 13 an, worin man Fragen zu einer möglichen Umzäunung des Horts sowie die Dämmung des Dachgeschosses und die der Hausmeisterwohnung besprach. Außerdem möchte man die Leitung der Einrichtung in die Planung des Neubaugebiets mit einbeziehen. Anfragen gab es unter TOP 14 im Zusammenhang mit der Räumung des Bauplatzes für die Errichtung des Glasfasernetzes in der Gemeinde und dessen Wiederherstellung. Dahingegen lag unter TOP 15 „Anfragen“ nichts vor. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Beschluss im Kontext mit der weiteren Umsetzung des Neubaugebiets gefasst.
Der 1. Beigeordnete Herr Konrad Schuler begrüßte die Anwesenden als Vorsitzender, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Anschließend brachte er in der Funktion als Ratsmitglied seine Einwände gegen das letzte Protokoll vor. Während der in TOP 2 acht anberaumten Einwohnerfragestunde übergab Herr §$ nach 35 Jahren den Schlüssel des Rathauses an den Vorsitzenden. Und beanstandete den Zustand der Mittelstraße nach dem Verlegen des Glasfaserkabels, wobei der Vorsitzende eine Klärung mit der Verbandsgemeindeverwaltung zusagte. In TOP 3 wurde der Forstwirtschaftsplan beschlossen.
Im Zusammenhang mit dem defekten Dach des Sportplatzgebäudes „Lichte Eiche“ wurde der Ortsbürgermeister beauftragt, den für die Sanierung notwendigen Betrag im Haushalt 2023 vorzusehen. Wobei die notwendigsten Reparaturen zur Abwendung von Schäden am Gebäude vorab durchgeführt werden sollen. Im Übrigen soll das Thema „Grillhütte“ in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden (TOP 4). In TOP 5 wurde dem Altendiezer Karnevalsverein (AKV) eine Abstellfläche (ca. 5-10 m²) für Bauteile seines Umzugswagens im Bauhofgebäude zugewiesen. Unter TOP 6 wurde dem Ortsbürgermeister auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde die Ermächtigung zum Abschluss eines Forward-Darlehens mit bestimmten Konditionen erteilt. Unter TOP 7 erfolgten dann die Anfragen der Ratsmitglieder. Die sich anschließenden Mitteilungen (8) beinhalteten folgende Sachverhalte: Die mögliche zusätzliche Ratssitzung vom 07.12.2022 bezüglich des neuen Baugebiets; die Planungen zur zukünftigen Lagerung von Material im Bauhof. Der nicht-öffentliche Teil der Sitzung beinhaltete die Vergabe des Ehrenpreises an zwei Personen sowie den Beschluss ein der Gemeinde zustehendes Vorkaufsrecht auszuüben.
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