Titel Logo
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 5/2023
Charlottenberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widmung von Straßen

Widmung von Straßen

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Charlottenberg vom 15.12.2022 werden die nachstehend genannten Nebenanlagen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Ein unmaßstäblicher Lageplan, in der die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie markiert sind, ist dieser Verfügung beigefügt und Bestandteil der Widmung.

Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Charlottenberg.

Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Hinweis

Die Widmung und der Lageplan können während der Öffnungszeiten mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Diez, 30.12.2022 — Michael Schnatz
Verbandsgemeindeverwaltung Diez — Bürgermeister