Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Charlottenberg vom 15.12.2022 werden die nachstehend genannten Nebenanlagen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
| Verkehrsanlage | Gemarkung | Flur | Flurstück/-e | Widmungs- bereich |
| Ortsstraße (K 22) Nebenanlagen | Charlottenberg | 3 | 11,2, 86/1, 86/2, 86/3, 86/4, 86/5, 86/ 6, 86/7,86/8, 86/11 | gemäß Lageplan |
Ein unmaßstäblicher Lageplan, in der die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie markiert sind, ist dieser Verfügung beigefügt und Bestandteil der Widmung.
Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Charlottenberg.
Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Hinweis
Die Widmung und der Lageplan können während der Öffnungszeiten mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.