Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während der in Tagesordnungspunkt (TOP 2) anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. Für den in der Stadt Diez auf Grundlage des § 12 Kommunalabgabengesetzes (KAG) und in Verbindung mit der entsprechenden Satzung zu erhebenden Tourismusbeitrag sind jährlich die Hebesätze neu festzusetzen. Deshalb wurde unter TOP 3 ein Tourismusbeitragsaufkommen von 55.000,00 €, bei einem Deckungsgrad von 44,3 % sowie einen Hebesatz von 10 % für das Jahr 2023 nach vorangegangener Kalkulation festgelegt. Genauso beschlossen die Gemeindevertreter – vorbehaltlich der Verabschiedung des zugrunde liegenden Gesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag – die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A von 305 v. H. auf 345 v. H., die Grundsteuer B von 370 v. H. auf 465 v. H. und für die Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H. ab dem 01.01.2023. Wobei die Haushaltssatzung für 2023 entsprechend anzupassen ist. Auf Vorschlag des Revierförsters und der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wurden unter TOP 5 die Brennholzpreise für die Saison 2022/2023 zuzüglich des für Brennholz geltenden Mehrwertsteuersatzes von 7 % wie folgt festgelegt: Selbstwerbung: 35,00 €/Rm, Brennholz-lang Laubholz: 50,00 €/Rm und für Brennholz-lang Nadelholz: 35,00 €/Rm. Im Laufe des TOP 6 wurde das Prüfergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021, welches durch den Rechnungsprüfungsausschuss erbracht wurde, vorgestellt. Gleichzeitig wurden der Stadtbürgermeisterin, deren Beigeordneten sowie dem Verbandsgemeindebürgermeister und gleichfalls dessen Beigeordneten Entlastung erteilt. Die Bürgermeisterin und die Beigeordneten haben gemäß § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung und der Entlastungsverhandlung nicht teilgenommen und den Sitzungsbereich verlassen. Anschließend dankte die Stadtbürgermeisterin Frau Wick Herrn Diebold sowie allen anderen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die geleistete Arbeit und übernahm wieder den Vorsitz. Genauso nahmen die Beigeordneten wieder ihren Platz am Sitzungstisch ein. Unter den TOP 7 und 8 erteilten die Mitglieder des Stadtrats ihr Einvernehmen zu zwei geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Zur Entschärfung des Straßenverkehrsproblems im Einmündungsbereich der Schlesier Straße in die Lübener Straße, wo die Vorfahrtsregel Rechts-vor-links gilt und es durch die in der Schlesierstraße parkenden Autos zu Sichtbehinderungen kommt, sodass das Abbiegen der Verkehrsteilnehmer Gefahren birgt. Um hier Abhilfe zu schaffen, beschloss der Stadtrat in TOP 9 das Parken auf einer Teilfläche des dort vorhandenen Gehwegs mittels offizieller Markierung zu erlauben. Wegen der Schließung der Postbank Filiale in der Wilhelmstraße entschieden die Ratsmitglieder unter TOP 10 die Stadt Diez möge gegen die Entscheidung der Deutschen Postbank AG eine Resolution formulieren. Die Tatsache, dass das Unternehmen seine Diezer Kunden auf die Filiale in Limburg verweist, sei nicht hinzunehmen und dies allein schon aus den Gründen, weil die dortige Filiale nicht barrierefrei zu erreichen ist und keine Kundenparkplätze zur Verfügung stehen. In der Resolution soll zumindest darauf hingewirkt werden, dass im Bereich des Rewe-Marktes ein Postbank-SB-Terminal installiert wird. Während der Mitteilungen (TOP 10) wurden folgende Sachverhalte besprochen: Mehrere Ratsmitglieder machten auf vorhandene Straßenschäden auf Gehwegen in verschiedenen Bereichen aufmerksam. Die Vorsitzende sagte, die in Inaugenscheinnahme der Schäden durch den Bauhof zu; den Sachstand bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Stadt Diez auf LED-Technik; die Prüfung von Fördermöglichkeiten speziell für den Stadtteil Freiendiez. Mitgeteilt wurde zum einen, das die Deutsche Telekom beabsichtige, die noch im Stadtgebiet vorhandenen Münz- und Kartentelefone abbauen zu wollen. Außerdem unterrichtete man die Ratsmitglieder über die Reaktion der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf die durch die Stadt Diez gekündigten Verträge im Zusammenhang mit dem Stadtwald Hain und dem Vorderwald. Wegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen wird seitens der Stadt Diez beabsichtigt, sich bei der Angelegenheit anwaltlich unterstützen zu lassen. Während des nicht-öffentlichen Teils der Sitzung wurde beschlossen, sich bei der Durchsetzung von Testamentsansprüchen ebenfalls durch einen Fachanwalt vertreten zu lassen.
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