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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 5/2026
Verbandsgemeinde
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Diez für das Jahr 2026 vom 20.01.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

23.455.705,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

23.441.391,00 Euro

der Jahresüberschuss auf

14.314,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

415.754,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.986.780,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.127.260,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

- 6.810.480,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

5.763.926,00 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  — 6.526.339,00 Euro

zusammen auf  —  6.526.339,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.507.000,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 412.750,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.182.495,00 Euro (siehe Muster 31).

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke auf  —  3.612.000,00 Euro

Abwasserversorgung Verbandsgemeindewerke auf  —  3.234.000,00 Euro

zusammen auf  — 6.846.000,00 Euro.

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke auf  —  200.000,00 Euro

Abwasserversorgung Verbandsgemeindewerke auf  —  200.000,00 Euro

zusammen auf  —  400.000,00 Euro.

3. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke auf  —  3.190.000,00 Euro

Abwasserversorgung Verbandsgemeindewerke auf —  3.340.000,00 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen zusammen auf  —  6.530.000,00 Euro

§ 6 Umlage

Gemäß § 26 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 33,5 v. H. festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt

- zum 31.12.2024  —  28.725.668,31 Euro

- zum 31.12.2025  —  28.798.514,31 Euro

- zum 31.12.2026  —  28.812.828,31 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro oder 10 v.H. des Ansatzes überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro (netto) sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 1 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1.

für Leistungsstufen  —  0,00 Euro

2.

für Leistungsprämien und Leistungszulagen  —  0,00 Euro.

§ 12 Deckungsfähigkeit

Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):

In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:

  1. Mehrerträge innerhalb eines Produktes berechtigen zu Mehraufwendungen in dem Selbigen.

  2. Mehrerträge aus Steuern und Zuweisungen berechtigen zur Deckung daraus resultierender Umlageverpflichtungen.

Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):

  1. Die in § 16 Abs. 1 GemHVO geregelte Deckungsfähigkeit wird nicht eingeschränkt. Das bedeutet, innerhalb eines Teilhaushaltes können uneingeschränkt Minderaufwendungen für Mehraufwendungen verwandt werden.

  2. Nach § 16 Abs. 2 GemHVO werden Personalaufwendungen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

  3. Nach § 16 Abs. 3 GemHVO werden Einsparungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten zugunsten von Mehrauszahlungen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

  4. Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des selben Teilfinanzhaushalts durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

§ 13 Integrationsbeauftragte

Der/Die Integrationsbeauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 Euro.

Diez, den 20.01.2026
Maren Busch, Bürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 13.01.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 29.01.2026 bis Freitag, 06.02.2026 während der regulären Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Diez im Rathaus Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, in Zimmer 120 öffentlich aus.

Diez, den 20.01.2026
Maren Busch, Bürgermeisterin