Der Erste Beigeordnete als Vorsitzender begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Auf Grundlage des § 12 Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V. m. der seit dem 16.11.2017 geltenden Tourismusbeitragssatzung erhebt die Stadt Diez einen entsprechenden Beitrag. Unter TOP 2 empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat nun, den hierfür maßgeblichen Hebesatz nach vorgelegter Kalkulation auf 10 % festzusetzen, womit man seitens der Stadt mit einem Beitragsaufkommen von ca. 50.000 € rechnet. Anschließend empfahl man dem Stadtrat die Brennholzpreise zuzüglich der 7 % Mehrwertsteuer für Selbstwerber auf 35,00 €/Raummeter (RM), Brennholz-lang Laubholz 50,00 €/RM sowie Brennholz-lang Nadelholz 35,00 €/RM festzulegen. Während des TOP 4 lehnte der Haupt- und Finanzausschuss die Empfehlung an den Stadtrat ab, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer gemäß der in Rheinland-Pfalz geltenden Nivellierungssätze anzupassen. Für den TOP 5 Anträge lag nichts vor. Die Mitteilungen und Anfragen unter TOP 6 beinhalteten folgende Sachverhalte: Die Schließung der Postbankfiliale in Diez zum 15. November; die Reaktion der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BfI) wegen der seitens der Stadt ausgesprochenen Auflösung des Status vom Stadtwald Haien und des Vorderwalds als Erholungswälder; die Frage eine Ausgleichsfläche im Kontext mit dem Kletterwald. Im öffentlichen Teil endete die Sitzung mit dem Punkt Verschiedenes (TOP 7). Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil wurde zu einer Erbschaftsangelegenheit beraten und beschlossen.
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