Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während der in Tagesordnungspunkt (TOP 2) anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind die Gemeinden zur Einführung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags verpflichtet. Weshalb die Gemeindevertreter Aulls unter TOP 3 eine entsprechende Satzung in Kraft setzten. Dann übertrug man Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2021 in das von 2022 gem. § 17 Abs. 1 GemHVO (TOP 4). Anschließend fand die Beratung und Beschlussfassung zur Festsetzung der Brennholzpreise für die Saison 2022/2023 statt (TOP 5). Zuletzt informierte der Vorsitzende über den Sachstand zur Umsetzung der Brandschutzauflagen (TOP 6). Der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils war während dieser Sitzung entbehrlich.
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