Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, darunter ein Vertreter eines hiesigen Projektentwicklers, welcher sich für eine Gewerbefläche im Bereich der zentralen Sportanlage interessiert, ebenfalls als Gast wurde ein Planer begrüßt, der ein Konzept für die Wohnbebauung in der Britz vorstellte. Anschließend eröffnete er die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Vor Eintritt in die Sitzung beantragte der Vorsitzende die Änderung bzw. die Ergänzung der Tagesordnung in folgenden Punkten: Das Vorziehen der Tagesordnungspunkte in die die oben genannten Gäste involviert sind; die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, die eine weitere Beschlussfassung durch die Ortsgemeinde Birlenbach erfordert; wegen des laufenden Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Koblenz sowie im Hinblick auf den in der letzten Sitzung gefassten Beschluss zum Ankauf von Teilflächen im nicht-öffentlichen Teil. Weiter wurde beantragt, den TOP „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes II“ von der Tagesordnung zu nehmen. Die Beratung und Beschlussfassung sollten sich hierbei allein auf die Gewerbeflächen beziehen, so die Begründung. Der Beschluss zur letztgenannten Änderung erging mehrheitlich. Wobei die komplette Tagesordnung bei einer Enthaltung angenommen wurde. Im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Diez, beschloss der Gemeinderat unter TOP 2, das in der Nähe des Fachinger Friedhofs keine Gewerbeflächen vorgesehen sein sollen, vielmehr sollen solche Flächen im Bereich der Zentralen Sportanlage entstehen. In diesem Kontext wurde dann unter TOP 3 vom Gemeinderat beschlossen, im Bereich der Zentralen Sportanlage in Zusammenarbeit mit der Verwaltung das entsprechende Baurecht schaffen zu wollen und die formalen Beschlüsse hierzu zu fassen. Gleichzeitig soll der Flächenerwerb in diesem Bereich von den privaten Grundstückseigentümern vorangetrieben werden. Im Übrigen ist beabsichtigt, in der heimischen Presse über die so entstehenden Gewerbeflächen zu berichten, um sie so letztendlich an interessierte Unternehmen vermarkten zu können. Mit dieser Maßnahme könne man die Finanzkraft der Gemeinde auf längere Sicht stärken, so der Vorsitzende. Für die dezentral gelegenen Flächen im Bereich des Friedhofs von Fachingen wäre es nach den hierfür geltenden Richtlinien der Verbandsgemeinde Diez möglich, eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage zu errichten. Denn es handele sich bei den dort vorhandenen Böden um eher magere, die sich für eine landwirtschaftliche Nutzung weniger eignen, so der Ortsbürgermeister weiter. Auf Grundlage des durchaus hohen Interesses an Grundstücken zur Bebauung mit Tiny-Häusern (max. 80 m²) und einer Grundstücksgröße von höchstens 350 m² beabsichtigt die Gemeinde „In der Britz“ entsprechendes Baurecht zu schaffen (TOP 4). In Bezug auf das Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Koblenz wurde unter TOP 5 beschlossen, das Verfahren fortzuführen. Dann berichtet der Vorsitzende unter TOP 6, dass er wegen der Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses mit einem Unternehmen im Gespräch sei, er sagte zu dem Rat weiter zu berichten. Fragen wurden von den Ratsmitgliedern unter TOP 7 zum einen zur Vermietung der Pizzeria und zum anderen zum künftigen Straßenverlauf im Neubaugebiet gestellt. Im Kontext mit der beabsichtigten Realisierung eines neuen Sportplatzgebäudes zur Nutzung durch den Sportclub Birlenbach e. V. wurde unter TOP 8 von den Gemeinderatsmitgliedern der Grundsatzbeschluss gefasst, die Umsetzung der Maßnahme nun unter der Federführung der Gemeinde und unter deren Bauherrschaft realisieren zu wollen. Angesichts der herausragenden Stellung des Vereins in Gemeindeleben und des hohen Investitionsvolumens möchte die Kommune weitere Gespräche mit der Verwaltung hierzu führen. Die vom Verein schon in Auftrag gegebenen Pläne sollen der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt werden. Nach derzeitigen Gesprächen steht eine Fördermöglichkeit in Höhe von 85.000 € für das Projekt im Raum. Ebenso könnte eine Leader-Förderung zum Tragen kommen. Gleichzeitig wurde beschlossen, auf Grundlage der jetzt schon bestehenden Entwurfsplanungen einen Bauantrag zu stellen, um Mittel aus dem oben genannten Leader Programm beantragen zu können. Ebenso wurde beschlossen, dass die Gemeinde in das bei der Kreisverwaltung bestehende Förderverfahren eintritt. Im Laufe des TOP 10 wurde das Prüfergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020, welches durch den Rechnungsprüfungsausschuss erbracht wurde, vorgestellt. Ebenso wurden dem Ortsbürgermeister, dessen Beigeordneten sowie dem Verbandsgemeindebürgermeister und gleichfalls dessen Beigeordneten Entlastung erteilt. Die Vorschriften des § 22 GemO (Sonderinteresse) fanden Anwendung. Während des TOP 11 erteilte man sein Einvernehmen zu einem geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Anschließend nahm man eine der Gemeinde zugedachte Spende zur Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege entgegen (TOP 12). Der sich anschließende nicht-öffentliche Teil in der Sitzung beinhaltete zum einen den Verkauf eines Baugrundstücks im Neubaugebiet Schaumburger Straße und zum anderen die Festsetzung des Kaufpreises für Flächen in der Britz.
Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Anschließend verschob man den TOP 3 auf Anraten der Verwaltung in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Zum Neubaugebiet „In der Britz“ gab der Vorsitzende bekannt, dass die Verwaltung die erforderlichen Beschlussvorlagen noch nicht erstellen konnte und diese daher in der kommenden Ratssitzung zu behandeln sind. Im Übrigen sei nach Mitteilung der Verwaltung zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss für das Gelände ein Ingenieurbüro mit den entsprechenden Planungen zu beauftragen. Die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters enthielten während des TOP 3 folgende Sachverhalte: Der Rücktritt der 3. Beigeordneten von ihrem Amt, die nach Besetzung der Position und die erforderlichen Beschlussvorlagen seitens der Verwaltung; die Verschiebung des Neubaus des Buswartehäuschens voraussichtlich in den November; die Neubepflanzung auf dem Friedhof. Anfragen wurden zum einen wegen einer möglichen Stromversorgung im Bereich des Dorfbrunnens und zum anderen, ob dort Mutterboden aufgefüllt werden kann, gestellt. Anschließend erteilte man sein Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem geplanten Bauvorhaben (TOP 5). In TOP 6 übertrug man gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2021 in das von 2022. Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Gemeinde- / Stadtrat in der Regel halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Wobei deutlich darauf hinzuweisen ist, dass diese unterjährige Betrachtung des Zahlenwerkes kein reales Abbild der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel sein kann, da durch diverse bereits erfolgte Auftragsvergaben weitere Mittel gebunden sind, aber noch nicht buchhalterische erfasst bzw. zahlungswirksam verbucht sind. Vielmehr werden alle Erträge und Aufwandspositionen hier zum Stichtag 01.07.2022 betrachtet (TOP 7). Während des TOP 8 stellte das Ratsmitglied Schneider das Projekt „Rundwanderweg Birlenbach-Fachingen“ mit den bereits durchgeführten Arbeiten vor. Im Kontext mit dem Schadensereignis in der Hauptstraße soll der Halter und dessen Versicherung auf die volle Schadensersatzsumme vor dem Landgericht Koblenz verklagt werden. Im Vorhinein ist allerdings beabsichtigt, noch mal ein klärendes Gespräch mit der Versicherung zu suchen. Im Übrigen will man für den doch möglichen Rechtsstreit einen geeigneten Anwalt beauftragen. Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurden mehrere Grundstücksverkäufe im Neubaugebiet „Auf der Schaumburger Straße“ beraten und beschlossen.
Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Der Ortsbürgermeister erläuterte die Hintergründe der heutigen Sitzung mit der Berufungsfrist im Hinblick auf das ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Somit wurde die Dringlichkeit der Sitzung festgestellt. Und es erging unter Tagesordnungspunkt (TOP 2) im oben genannten Kontext in nicht-öffentlicher Sitzung der Beschluss, keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz einzulegen.
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