Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner Bitte um Veränderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung wurde entsprochen. In Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hahnsfeld II“ stimmte der Gemeinderat der vorliegenden Planvariante zu und beauftragte die Verwaltung, die Offenlegung des Plans zur Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit vorzubereiten. Im gleichen Kontext stimmten die Gemeindevertreter während des TOP 3 der Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zu. Hierbei handelt es sich um Areale für sogenannte Lerchenfenster, im konkreten Fall definierte das mit naturschutzrechtlichen Leistungen beauftragte Büro Naturräume, die hierzu geeignet sind. In Zukunft werden diese Flächen aus einer landwirtschaftlichen Bearbeitung genommen sein. Bei der Beschlussfassung wurden die Vorschriften des § 22 GemO (Sonderinteresse) berücksichtigt. Zur Realisierung des Bebauungsplans hatte der Gemeinderat seinerzeit im Beschluss vom 07.12.2022 dem Umlegungsausschuss für die Dauer des Umlegungsverfahrens die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbaugesetz (BauGB) übertragen. Auf Anraten des Katasteramts Westerwald-Taunus wurde der oben genannte Beschluss in der heutigen Sitzung aufgehoben, sodass die Ausübung des Vorkaufsrechtes wieder in den Händen des Gemeinderats liegt. Auch hier wurden die Vorschriften im Sinne des o. g. Sonderinteresses berücksichtigt. Zur Entschärfung der Verkehrssituation in der Waldstraße und rund um den Campus wurde beschlossen, dass in Zusammenarbeit mit Herrn Nink vom Landesbetrieb Mobilität in Diez, dem hiesigen Ordnungsamt und den Anwohnern vor Ort nach Lösungen für den Bereich gesucht werden soll. Im Übrigen ist geplant, dass der Ältestenrat der Gemeinde eine Begehung in der Waldstraße vornimmt. In TOP 6 teilte der Vorsitzende mit, dass das fertige Friedhofskonzept in der nächsten Sitzung vorgestellt werden soll. In TOP 7 beschäftigten sich die Gemeindevertreter zum einen mit der Parksituation im Wohngebiet Lahnblick und zum anderen mit der auf dem Friedhof. Hierzu wurde beschlossen, dass die Parkflächen im Wohngebiet ausdrücklich Pkws vorbehalten werden sollen und dass die Gemeinde im Bereich des Friedhofs auf dort eigenem Grund zwei Pkw Stellplätze ausweist. In TOP 8 stimmte die Gemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO dem neu aufgestellten Flächennutzungsplan für den Bereich der Verbandsgemeinde Diez in seiner Fassung vom August 2023 zu. Die Entscheidung im Kontext mit der Erneuerung der Zaunanlage am Sportplatz Lahnblick wurde vertagt, um die Gelegenheit zu nutzen, noch einmal die vorliegende Kostenschätzung auf ihre Plausibilität zu prüfen (TOP 9). Gemäß den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erfolgte unter TOP 10 eine Betrachtung des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele von Altendiez. Wobei deutlich darauf hinzuweisen ist, dass diese unterjährige Betrachtung des Zahlenwerkes kein reales Abbild der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel sein kann, da durch diverse bereits erfolgte Auftragsvergaben weitere Mittel gebunden sind, aber noch nicht buchhalterisch erfasst bzw. zahlungswirksam verbucht sind. Vielmehr werden alle Erträge und Aufwandspositionen zum Stichtag 06.07.2023 betrachtet. Anschließend nahm die Ortsgemeinde unter den TOP 11 und 12 zwei ihr zugedachte Spenden zur Förderung von Kunst und Kultur entgegen. In TOP 13 fassten dann die Gemeinderatsmitglieder die Benutzungssatzung für die hiesige Bücherei neu. Anfragen gab es unter TOP 14 u. a. folgende: Zur Veranstaltung eines Seniorentages, der laut des Vorsitzenden nur verschoben sei; zur geplanten Anschaffung eines Reinigungsgeräts wurde mitgeteilt, dass sich noch keine Firma fand, die eine entsprechende Vorführung vornehmen konnte; die Frage nach Ausgleichsflächen für die Ortsgemeinde Heistenbach auf der Gemarkung von Altendiez werde seitens der Verwaltung geklärt, so der Vorsitzende; die Anfrage, warum ein Ortsschild von Altendiez versetzt wurde, werde man ans Ordnungsamt weitergegeben. Anschließend ging der Vorsitzende noch darauf ein, dass das Gemeinderatsprotokoll ein Ergebnisprotokoll sei und dass man Einwände gegen den Inhalt eines Protokolls zu Beginn einer Sitzung in Tagesordnungspunkt 1 geltend machen kann. Mitteilungen lagen unter TOP 15 keine vor, ebenfalls war der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils entbehrlich.
Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Dann wurde die Sitzung in Tagesordnungspunkt 2 nicht öffentlich fortgeführt, wobei hierbei keine Beschlussfassungen vorgenommen wurden. Öffentlich weitergeführt wurden die Beratungen schließlich mit der Vorstellung des Friedhofskonzepts. Im Anschluss daran nutzen die Ratsmitglieder die Gelegenheit, ihre eigenen Anregungen in die Maßnahmengestaltung einzubringen. Sobald diese Ideen in das Konzept eingearbeitet seien, werde man den vervollständigen Plan der Öffentlichkeit vorstellen, so der Vorsitzende. Im letzten TOP der Beratungen wurde die Tagesordnung für die nächste Gemeinderatssitzung am 30.10.2023 festgelegt.
Liste soDer Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Zum Beginn der Sitzung wurde ein Antrag auf Änderung des Sitzungsprotokolls zu der Sitzung vom 07.10.2023 angenommen, wohingegen ein Antrag aus den Reihen der Gemeinderatsfraktionen zur Aufnahme eines Tagesordnungspunkts mit dem Titel Baugebiet Hahnsfeld 2 im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung abgelehnt wurde. In TOP 2 berieten die Gemeindevertreter über den Weiterbetrieb der Grillhütte. Hierzu wurde beschlossen, mit dem Bauausschuss eine Besichtigung durchzuführen, um die Renovierungskosten für die Gemeindeeinrichtung zu eruieren. Der TOP 3 beinhaltete einen Beschluss zur Organisation des Seniorentages, wobei der Vorsitzende beauftragt wurde, mit einem Busunternehmen entsprechende Terminabsprachen und Verhandlungen zu führen. In der Frage mit dem Umgang mit der Zaunanlage um den Sportplatz Lahnblick kam man nach Inaugenscheinnahme der Anlage durch den Bauausschuss zu der Entscheidung, dass der Zaun ausgetauscht werden muss. Um die Maßnahme vorzubereiten und Fördermittel beantragen zu können, soll ein Ausführungskonzept mit Kostenschätzung erstellt werden (TOP 4). Der TOP 5 beinhaltete die Entscheidung, den diesjährigen Weihnachtsmarkt wie letztes Jahr auf dem Campus zu veranstalten. Anschließend vergab man den Auftrag zur Eindeckung des Vereinshauses Lichte Eiche an den günstigsten Bieter (TOP 6). In TOP 7 beauftragten die Ratskollegen den Ortsbürgermeister, dieser möge einen Vorführtermin vereinbaren, in dem ein Reinigungsgerät für den Hallenboden des Dorfgemeinschaftshauses vorgestellt werden soll. Im darauffolgenden TOP (8) wurden nachstehende Anfragen gestellt: Zur Veranstaltungsplanung für das Jahr 2024 sagte der Vorsitzende zu, eine entsprechende Mail an die Ortsvereine zu versenden; noch einmal war das versetzte Ortsschild Thema einer Nachfrage, genauso wie die Termine für den Neujahrsempfang sowie für die Verleihung des Ehrenamtspreises. Eine weitere Frage war der Sachstand zum Friedhofskonzept. Anschließend informierte der Vorsitzende über ein Schreiben der Kreisverwaltung zur Abstufung der K 30 – Ortsdurchfahrt Heistenbach. Der nicht-öffentliche Teil der Sitzung beinhaltete die Verlängerung des Pachtvertrags „Lahnblickhalle“
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