Die LDZ vermittelt Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen. Soweit bei persönlichen Vorsprachen bei Ämtern und Behörden sowie bei Arztbesuchen ein Gebärdensprachdolmetscher nötig ist, sind die Behörden/Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für den Dolmetscher zu übernehmen.
Gebärdensprachdolmetscher können angefordert werden unter
Fax: 06233/ 304 99-76
Handynummer: 015153729393