Nach § 71 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der am 17. September 2025 aufgestellte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Am Hahnsfeld II“, Gemeinde Altendiez, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Altendiez, Flur 2, Nr. 49/1, in Kraft gesetzt wird.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Altendiez, Flur 2, Nr. 49/1, durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Altendiez, Flur 2, Nr. 49/1, ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden, außer für die Ordnungsnummern 7 und 4, mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird für den Bereich der Teilinkraftsetzung des Umlegungsplans bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Teilinkraftsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Altendiez, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Hinweise:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter:
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://www.vgdiez.de eingesehen werden.