Für die Wahl eines/einer zweiten stellvertretenden Wehrführers/-führerin findet am
23.01.2026, 19:00 Uhr,
im Feuerwehrgerätehaus, 65558 Cramberg
eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG), die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Cramberg sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen sind.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines/einer zweiten stellvertretenden Wehrführers/-führerin |
| 4. | Sonstiges |