Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Eppenrod vom 15.11.2022 werden die nachstehend genannten Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
| Verkehrs-anlage | Ge-markung | Flur | Flurstück/-e | Widmungs-bereich |
| Forsthaus-straße | Eppenrod | 13 | 3384/7, 1 | tlw. gemäß Lageplan |
| Rosenstraße | Eppenrod | 12 | 1105/24 | tlw. gemäß Lageplan |
| Waldstraße | Eppenrod | 12 | 1236/13 | ges. gemäß Lageplan |
Ein unmaßstäblicher Lageplan, in der die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie umrandet dargestellt sind, ist dieser Verfügung beigefügt und Bestandteil der Widmung. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Eppenrod. Die Einstufung der Straßen erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG jeweils als Gemeindestraße. Eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungskreise besteht nicht.
Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Hinweis: Die Widmung und der Lageplan können während der Öffnungszeiten mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.