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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 51/2022
Eppenrod
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Öffentliche Bekanntmachung: Widmung von Straßen

Widmung von Straßen

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Eppenrod vom 15.11.2022 werden die nachstehend genannten Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Verkehrs-anlage Ge-markung Flur Flurstück/-e Widmungs-bereich

Forsthaus-straße

Eppenrod 13 3384/7, 1 tlw. gemäß Lageplan
Rosenstraße Eppenrod 12 1105/24 tlw. gemäß Lageplan
Waldstraße Eppenrod 12 1236/13 ges. gemäß Lageplan

Ein unmaßstäblicher Lageplan, in der die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie umrandet dargestellt sind, ist dieser Verfügung beigefügt und Bestandteil der Widmung. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Eppenrod. Die Einstufung der Straßen erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG jeweils als Gemeindestraße. Eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungskreise besteht nicht.

Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Hinweis: Die Widmung und der Lageplan können während der Öffnungszeiten mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Diez, den 09.12.2022 — Michael Schnatz,
Verbandsgemeindeverwaltung Diez —  Bürgermeister