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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 51/2022
Aull
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Öffentliche Bekanntmachung: Widmung von Straßen

Widmung von Straßen

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Aull vom 25.11.2022 werden die nachstehend genannten Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Verkehrsanlage

Gemarkung

Flur

Flurstück/-e

Widmungsbereich

Am Neuberg

Aull

10

5/27

gemäß Lageplan

Am Neuberg

Aull

11

9/11

gemäß Lageplan

Koblenzer Straße (L318)(Nebenanlagen)

Aull

12

45/3

gemäß Lageplan

Koblenzer Straße (L318)(Nebenanlagen)

Aull

13

68/2, 69/4, 69/5, 69/7

gemäß Lageplan

Koblenzer Straße (L318)(Nebenanlagen)

Aull

14

89/2, 89/8

gemäß Lageplan

Mühlstraße

Aull

13

67/4

gemäß Lageplan

Oberdorfstraße

Aull

13

29/4, 64/4

gemäß Lageplan

Staffeler Straße (Stichstraße)

Aull

12

47/1

gemäß Lageplan

Staffeler Straße (K 29) Nebenanlagen

Aull

10

174/4

gemäß Lageplan

Staffeler Straße (K 29) Nebenanlagen

Aull

11

56/6, 56/7

gemäß Lageplan

Staffeler Straße (K 29) Nebenanlagen

Aull

12

46/4, 46/5

gemäß Lageplan

Ein unmaßstäblicher Lageplan, in der die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie markiert sind, ist dieser Verfügung beigefügt und Bestandteil der Widmung.

Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Aull. Die Einstufung der Straßen erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG jeweils als Gemeindestraße.

Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Hinweis

Die Widmung und die Lagepläne können während der Öffnungszeiten mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Diez, den 13.12.2022 — Michael Schnatz
Verbandsgemeindeverwaltung Diez — Bürgermeister