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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 51/2023
Sonstige Nachrichten - Aull
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Räum- und Streupflicht

Hallo liebe Aullerinnen und Auller,

der Winter hatte noch nicht richtig angefangen, da wurden wir schon mit den ersten Schneemassen konfrontiert. Die meisten wussten dann auch, was zu tun war. Für die wenigen Auller, die es nicht wussten gebe ich hier noch einmal einen Überblick über die Pflichten der Grundstückseigentümer, die sich aus der Satzung über die Reinigung der Straßen ergibt.

Grundsätzlich gilt
  • Gehwege einschließlich Rinnstein und Straßen vor einem Grundstück sind zu säubern und von Schnee und Eis zu befreien
  • Die Räumpflicht erstreckt sich bis zur Mitte der Straße, bei einseitiger Bebauung auch darüber hinaus über die gesamte Breite
  • Bei anhaltendem Schneefall ist gegeben falls mehrfach am Tag zu räumen, insbesondere in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr
  • Die Straßenreinigung muss grundsätzlich vor einem Sonntag bzw. Feiertag erfolgen

Von der Gemeinde Aull werden an besonders steilen Gefällstrecken Salzbehälter vorgehalten. Anwohner können zum Streuen der Straßenabschnitte Streumittel daraus entnehmen. Die Entnahme für private Zwecke ist verboten. Dies ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, eine Rechtspflicht besteht nicht.

Die Satzung der Gemeinde Aull über die Reinigung öffentlicher Straßen kann im Internet über die Seite der VG Diez www.vgdiez.de/vg_diez/Gemeinden/Aull eingesehen werden oder direkt in der Gemeindeverwaltung Aull. Auf möglichst Schnee- und Eisfreie Straßen!

Michael Weimar, Ortsbürgermeister