Das Ordnungsamt bittet um Beachtung der Feiertagsruhe anlässlich der bevorstehenden Weihnachtstage. Dann gelten Einschränkungen für alle Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen, insbesondere für öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen sowie bei Versammlungen und Umzügen, die nicht der Religionsausübung dienen.
Verstöße hiergegen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbuße geahndet werden. Auskünfte erteilt das Ordnungsamt (06432/501-228 oder 227).