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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 51/2024
Stadt Diez
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Diez für das Jahr 2024 vom 18.12.2024

Der Stadtrat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 28.11.2024 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 01.01. des Haushaltsjahres 20.917.114,04 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 22.322.326,04 Euro

§ 3

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.933.600,00 Euro.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten nach Nr. 10 der VV zu § 93 GemO beträgt 12.399.774,37 Euro (siehe Muster 31)

§ 5

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Diez, den 18.12.2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.12.2024 - 08.01.2025 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Annette Wick, Stadtbürgermeisterin