Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Birlenbach vom 12.12.2022 werden die nachstehend genannten Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Zwei unmaßstäbliche Lagepläne, in der die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie umrandet dargestellt sind, sind dieser Verfügung beigefügt und Bestandteil der Widmung.
Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Birlenbach. Die Einstufung der Straßen erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG jeweils als Gemeindestraße.
Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Hinweis
Die Widmung und die Lagepläne können während der Öffnungszeiten mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.