Für die Wahl eines/einer stellvertretenden Wehrführers/-führerin findet am 16.04.2026, 19:00 Uhr, im Rathaus, 56379 Horhausen eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG), die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Horhausen sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen sind.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines/einer stellvertretenden Wehrführers/-führerin |
| 4. | Sonstiges |