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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 6/2026
Verbandsgemeinde
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1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Diez gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Diez hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Gegenstand der Fortschreibung sind folgende Planungen:

1.

Allgemeine Anpassungen

1.1

Diez: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Schule

1.2

Holzappel: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten

1.3

Holzappel: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche zur Erweiterung der Zentralen Sportanlage

2.

Fortschreibung zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen

2.1

Altendiez, 14 ha südlich der Ortslage

2.2

Charlottenberg, 7,3 ha nördlich der Ortslage

2.3

Dörnberg, 3,5 ha nördlich der Ortslage

2.4

Holzappel/Langenscheid 15 ha östlich der Ortslage

2.5

Laurenburg, 17,2 ha nördlich der Ortslage

Lagepläne der konkret betroffenen Grundstücksbereiche sind nachfolgend abgebildet. Weitere Einzelheiten werden den Beteiligten im Rahmen des Fortschreibungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.

Diez, den 04.02.2026
In Vertretung
Torsten Loosen, Erster Beigeordneter

1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Diez

hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Diez ist in der Zeit vom 12.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahrenveröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Bei den umweltbezogenen Informationen, die zur Einsicht ausgelegt werden, ist hier zunächst der Umweltbericht (Entwurf, gesonderter Teil der Begründung) zu nennen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des städtebaulichen Vorhabens auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden. Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Belange zusammengefasst.

Folgende im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die umweltbezogene Informationen beinhalten, liegen ebenfalls zur Einsicht öffentlich aus:

  • Stellungnahme der Regionalstelle Gewerbeaufsicht mit dem Hinweis, dass mögliche Blendwirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu untersuchen sind (betrifft die Fläche 2.4 Holzappel/Langenscheid),
  • Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Diez mit Angaben zur Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung, die die Erfordernisse des Lärmschutzes nach § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes sowie zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung bzw. zur Minderung solcher Einwirkungen bezüglich des Verkehrslärms der Kreisstraße K 21 beurteilt (betrifft die Darstellung der Gemeinbedarfsflächen für Sport und Kindergarten in Holzappel),
  • die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer mit Hinweisen einer möglichen Konfliktsituation mit der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung,
  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz mit Hinweisen auf die hochwasserverträgliche Inanspruchnahme von Flächen für die Gemeinbedarfsfläche für eine Schule in Diez, die Lage der Photovoltaik-Freiflächenanlage in Holzappel/Langenscheid in einem Wasserschutzgebiet in Verbindung mit Maßnahmen und Vorkehrungen, die dem Schutzzweck entsprechen, mit Hinweisen zur mit Blick auf das Heilquellenschutzgebiet Fachingen verträglichen Umsetzung der Photovoltaik-Freiflächenanlage Altendiez, sowie auf den Hinweis einer kartierten Altablagerungsfläche bei der Photovoltaik-Freiflächenanlage Dörnberg
  • Stellungnahme des Forstamtes Lahnstein mit dem Hinweis auf eine mögliche Windwurfgefahr bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen und vor diesem Hintergrund die Einhaltung von Sicherheitsabständen zu den angrenzenden Waldflächen,
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau mit Hinweisen auf Altbergbau im Bereich der betroffenen Flächen sowie auf Boden- und Baugrundverhältnisse im Bereich der Gemeinbedarfsflächen in Diez und Holzappel,
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Ems mit Hinweisen auf die ordnungsgemäße Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers, auf die Verpflichtung, die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen, auf Gefahren bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen bei der Gemeinbedarfsfläche in Diez, auf Planung von vorbeugenden Maßnahmen im Kontext zusätzlicher Bodenversiegelungen, auf Planung geeigneter vorbeugender Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenerosion sowie letztlich auf die Verpflichtung zur Sondierung möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diez, den 04.02.2026
Torsten Loosen, Erster Beigeordneter