Der Verbandsgemeinderat Diez hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Gegenstand der Fortschreibung sind folgende Planungen:
| 1. | Allgemeine Anpassungen |
| 1.1 | Diez: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Schule |
| 1.2 | Holzappel: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten |
| 1.3 | Holzappel: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche zur Erweiterung der Zentralen Sportanlage |
| 2. | Fortschreibung zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen |
| 2.1 | Altendiez, 14 ha südlich der Ortslage |
| 2.2 | Charlottenberg, 7,3 ha nördlich der Ortslage |
| 2.3 | Dörnberg, 3,5 ha nördlich der Ortslage |
| 2.4 | Holzappel/Langenscheid 15 ha östlich der Ortslage |
| 2.5 | Laurenburg, 17,2 ha nördlich der Ortslage |
Lagepläne der konkret betroffenen Grundstücksbereiche sind nachfolgend abgebildet. Weitere Einzelheiten werden den Beteiligten im Rahmen des Fortschreibungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.
hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Diez ist in der Zeit vom 12.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahrenveröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bei den umweltbezogenen Informationen, die zur Einsicht ausgelegt werden, ist hier zunächst der Umweltbericht (Entwurf, gesonderter Teil der Begründung) zu nennen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des städtebaulichen Vorhabens auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden. Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Belange zusammengefasst.
Folgende im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die umweltbezogene Informationen beinhalten, liegen ebenfalls zur Einsicht öffentlich aus:
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.