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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 7/2023
Langenscheid
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Auslegung des Haushaltsplanentwurfs 2023 nebst seiner Anlagen

Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO (zuletzt geändert am 01.07.2016) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Langenscheid liegt zur Einsichtnahme vom 23.02.2023 bis zur Beschlussfassung am 10.03.2023 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können bis zum 23.02.2023 durch die Einwohner der Ortsgemeinde Langenscheid schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez oder auch per E-Mail an verwaltung@vgdiez.de eingereicht werden. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Langenscheid,  —  Ulrich Strutt,
22.03.2023  —  Ortsbürgermeister