Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner Bitte um Anpassung und Erweiterung der Tagesordnung wurde zugestimmt. Im Kontext mit dem Bebauungsplan „Am Hahnsfeld II“ wurde unter TOP 2 a) beschlossen, die gesamte Fläche, die im Flächennutzungsplan hier für Wohnbebauung vorgesehen ist, in dem Bebauungsplan für diesen Zweck auszuweisen. Außerdem erfolgte unter 2 b) die Würdigung der in den Beteiligungsverfahren für Bürger und Behörden nach den Bestimmungen der § § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Im Übrigen fanden die Vorschriften des § 22 GemO (Sonderinteresse) Anwendung. Ebenfalls wurde der notwendigen Verlegung der Wasserleitung auf dem Flurstück 193/3 Flur 2 auf Kosten der Gemeinde zugestimmt. Auch der folgende Tagesordnungspunkt 3 stand im Zusammenhang mit dem oben genannten Baugebiet, 1. wurde die Umlegung für das Gebiet nach § 46 BauGB in der Fassung vom 03.11.2017 angeordnet, gleichzeitig wurde 2. die Umlegungsbefugnis auf den Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde übertragen. Und in einem 3. Schritt übertrug der Gemeinderat dem Umlegungsausschuss für die Dauer der Umlegung die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Der TOP 4 beinhaltete die Auftragsvergabe zur Lieferung einer Spülmaschine für die Lahnblickhalle. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurden verschiedene Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.
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