Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während des Tagesordnungspunkts (TOP 2) lag den Gemeindevertretern der Entwurf für den Forstwirtschaftsplan 2023 vor, welcher mit einem Defizit abschließt. Nach eingehender Beratung des Zahlenwerkes setzen die Gemeindevertreter den Plan wie im Beschlussvorschlag vorgesehen in Kraft. Genauso wurde unter TOP 3 der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2023 beraten und in vorgelegter Form erlassen. Ebenfalls einstimmig widmete das Gremium im Hinblick auf den zukünftigen Erlass einer Satzung zur Einführung von wiederkehrenden Beiträgen die unten aufgeführte Straße als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG). Die wiederkehrenden Beiträge sollen Straßenausbaubeiträge ablösen, mit denen bis jetzt Maßnahmen zum Ausbau von Straßen von den jeweiligen Straßenanliegern zum großen Teil auf einmal finanziert werden mussten (TOP 4).
| Verkehrs- anlage | Gemarkung | Flur | Flur- stück/-e | Widmungsbereich |
| Ortsstraße (K 22) Nebenanlagen | Charlottenberg | 3 | 11/2, 86/1, 86/2, 86/3, 86/4, 86/5, 86/ 6, 86/7, 86/8, 86/11 | gemäß Lageplan |
Nachdem der Gemeinderat der Ortsgemeinde sich in seiner Sitzung am 10.06.2021 grundsätzlich für die Realisierung eines Solarparks nördlich der Ortslage ausgesprochen hatte, hat der Vorhabenträger mittlerweile bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises einen Antrag auf eine sogenannte vereinfachte raumordnerische Überprüfung gemäß § 18 Landesplanungsgesetz gestellt. Diese raumordnerische Prüfung ist das erste der für die Baurechtschaffung erforderlichen Planverfahren; bei einem positiven Ergebnis schließen sich die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes an. Auf deren Grundlagen letztlich eine Baugenehmigung für den Solarpark beantragt und erteilt werden kann. In TOP 5 erhob der Gemeinderat gegen das vereinfachte raumordnerische Verfahren keine Einwände und stimmte somit der beabsichtigten Vorgehensweise zu. Die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und die Anfragen der Ratsmitglieder umfassten folgende Sachverhalte: Die anlässlich des Weihnachtsfests an die Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1952 und älter verteilten Präsente; der Waldbegang vom 14.01.2023; die Erhöhung der Energiekosten für die Straßenbeleuchtung durch den hiesigen Energieversorger; die Einrichtung des Telefonanschlusses für die Gemeindeverwaltung mit der Telefonnummer 06439-9292169; den Sachstand zur geplanten Renovierung der Trauerhalle. In dem sich anschließenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
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