Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 15.01.2024 hiermit bekannt gemacht wird.
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf | 20.528.498,00 Euro |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.520.569,00 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 7.920,00 Euro |
2. | im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf | 19.427.962,00 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 18.808.333,00 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 619.629,00 Euro |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 Euro |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.471.510,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.096.629,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -3.625.119,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.625.119,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 619.629,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.005.490,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 24.524.591,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 24.524.591,00 Euro |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf | 3.625.119,00 Euro |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf | 3.490.000,00 Euro. |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 3.490.000,00 Euro. |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 6.000.000,00 Euro |
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke werden festgesetzt auf
a) Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke | 2.258.000,00 Euro |
| Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke | 1.448.000,00 Euro |
| zusammen auf | 3.706.000,00 Euro |
b) Kredite zur Liquiditätssicherung
| Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke | 400.000,00 Euro |
| Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke | 400.000,00 Euro |
| zusammen auf | 800.000,00 Euro |
c) Verpflichtungsermächtigungen
| Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke | 610.000,00 Euro |
| Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke | 3.270.000,00 Euro |
| darunter Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren | |
| voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen zusammen auf | 3.880.000,00 Euro |
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| a) | Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG mit | 31,6 v.H. |
| b) | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit | 31,6 v.H. |
| c) | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit | 31,6 v.H. |
| d) | Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer nach Ertrag mit | 31,6 v.H. |
| e) | Schlüsselzuweisungen mit | 31,6 v.H. |
Nachrichtlich:
Die Höhe des Umlagesolls der Verbandsgemeinde beträgt
| für das Jahr 2024 voraussichtlich: | 10.766.251,00 Euro |
| für das Jahr 2023 endgültig: | 8.045.614,00 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres | 27.004.803,21 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres | 27.012.732,21 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im
Einzelfall mehr als 5.000,00 Euro überschritten sind.
Eine Wertgrenze für die Darstellung der Investitionen im Teilfinanzhaushalt wird nicht festgesetzt. Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):
In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:
1. Mehrerträge innerhalb eines Produktes berechtigen zu Mehraufwendungen in dem Selbigen.
2. Mehrerträge aus Steuern und Zuweisungen berechtigen zur Deckung daraus resultierender Umlageverpflichtungen.
Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):
| Der Integrationsbeauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von | 200,00 Euro. |
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.02.2024 - 23.02.2024 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.