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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 7/2024
Verbandsgemeinde
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Diez für das Jahr 2024 vom 14.02.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 15.01.2024 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf

20.528.498,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

20.520.569,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

7.920,00 Euro

2.

im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf

19.427.962,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

18.808.333,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

619.629,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.471.510,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.096.629,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.625.119,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.625.119,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

619.629,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.005.490,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

24.524.591,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

24.524.591,00 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf

3.625.119,00 Euro

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

3.490.000,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

3.490.000,00 Euro.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

6.000.000,00 Euro

§ 5

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke werden festgesetzt auf

a) Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke

2.258.000,00 Euro

Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke

1.448.000,00 Euro

zusammen auf

3.706.000,00 Euro

b) Kredite zur Liquiditätssicherung

Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke

400.000,00 Euro

Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke

400.000,00 Euro

zusammen auf

800.000,00 Euro

c) Verpflichtungsermächtigungen

Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke

610.000,00 Euro

Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke

3.270.000,00 Euro

darunter Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen zusammen auf

3.880.000,00 Euro

§ 6

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a)

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der

Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG mit

31,6 v.H.

b)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit

31,6 v.H.

c)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit

31,6 v.H.

d)

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer nach Ertrag mit

31,6 v.H.

e)

Schlüsselzuweisungen mit

31,6 v.H.

Nachrichtlich:

Die Höhe des Umlagesolls der Verbandsgemeinde beträgt

für das Jahr 2024 voraussichtlich:

10.766.251,00 Euro

für das Jahr 2023 endgültig:

8.045.614,00 Euro

§ 7

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

27.004.803,21 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

27.012.732,21 Euro

§ 8

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im

Einzelfall mehr als 5.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Eine Wertgrenze für die Darstellung der Investitionen im Teilfinanzhaushalt wird nicht festgesetzt. Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):

§ 10

In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:

1. Mehrerträge innerhalb eines Produktes berechtigen zu Mehraufwendungen in dem Selbigen.

2. Mehrerträge aus Steuern und Zuweisungen berechtigen zur Deckung daraus resultierender Umlageverpflichtungen.

Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):

  1. Die in § 16 Abs. 1 GemHVO geregelte Deckungsfähigkeit wird nicht eingeschränkt. Das bedeutet, innerhalb eines Teilhaushaltes können uneingeschränkt Minderaufwendungen für Mehraufwendungen verwandt werden.
  2. Nach § 16 Abs. 2 GemHVO werden Personalaufwendungen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  3. Nach § 16 Abs. 3 GemHVO werden Einsparungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten zugunsten von Mehrauszahlungen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des selben Teilfinanzhaushalts durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

§ 11

Der Integrationsbeauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von

200,00 Euro.

Diez, den 14.02.2024
Maren Busch, Bürgermeisterin

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.02.2024 - 23.02.2024 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Maren Busch, Bürgermeisterin