Der Erste Beigeordnete Loosen, eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Zunächst verpflichtete der Vorsitzende 2 Ausschussmitglieder aus dem Kreise der Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Diez zu Mitgliedern des Ausschusses und gab dann eine Eilentscheidung bekannt. Anschließend empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat, die Wirtschaftspläne für den Betriebszweig „Wasserversorgung“ mit Investitionsprogramm und Preisblatt sowie für den Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“ mit Investitionsprogramm in vorgelegter Form zu beschließen (TOP 3). Ebenso beschloss der Werkausschuss in TOP 4, die Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs sind jährlich einer Abschlussprüfung zu unterziehen. Da der Prüfauftrag zur Prüfung dieser Unterlagen mit der bisher hierfür beauftragten Prüfungsgesellschaft turnusgemäß endet, erteilte der Ausschuss einer Prüfungsgesellschaft aus Koblenz die Prüfaufträge für die folgenden Jahre bis 2027 (TOP 5). TOP 6 beinhaltete die Auftragsvergabe zur Erbringung der ingenieurtechnischen Leistungen für die Erneuerung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in den Straßen „Auf der Wacht“, „Diersteiner Straße“, „Westerwald- und Taunusstraße. Während des TOP 7 erfolgte die Auftragsvergabe zur Lieferung von Notstromersatzanlagen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im hiesigen Bereich. In TOP 8 standen Änderungen beim Vergabeverfahren für Bauleistungen sowie Lieferungen und Leistungen zur Entscheidung an, wobei der Ausschuss der Beschlussempfehlung durch die Verwaltung folgte und entschied, das zukünftig vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens durch die zentrale Vergabestelle über die Art und den Umfang des Auftrags im Rat oder im Ausschuss entschieden wird, sodass anschließend das Submissionsverfahren durchgeführt wird und nach Eingang und Prüfung der Angebote die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter durch die Bürgermeisterin oder deren Vertreter erfolgen kann. Anträge lagen unter TOP 9 keine vor. Genauso gab es unter TOP 10 weder Mitteilungen durch den Vorsitzenden noch Anfragen durch die Ausschussmitglieder. Ebenfalls war der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils während dieser Sitzung entbehrlich.
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