Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde am 17.01.2024 hiermit bekannt gemacht wird.
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 846.081,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 742.393,00 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 103.688,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 812.561,00 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 676.361,00 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 136.200,00 Euro |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 Euro |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 333.500,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 574.680,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -241.180,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 104.980,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 104.980,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.251.041,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.251.041,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite auf 104.980,00 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer |
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| - Grundsteuer A | 345v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer | 380 v.H. |
| c) | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 48,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 54,00 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 66,00 Euro |
| - für Kampfhunde | 540,00 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und des Fremdenverkehrsbeitrages entsprechend der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), in Verbindung mit den hierzu erlassenen Satzungen werden wie folgt festgesetzt:
Benutzung des Gemeindehauses
| a) | Private Feiern (Hochzeiten, Konfirmationen, Geburtstage, Jubiläen und sonst. Veranstaltungen) | |
| Saal im Erdgeschoss mit Küche | 100,00 Euro zuzüglich Nebenkostenpauschale |
| Saal im Untergeschoss mit Küche | 50,00 Euro zuzüglich Nebenkostenpauschale |
| b) | Beerdigungskaffee |
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| Saal im Erdgeschoss mit Küche | 50,00 Euro zuzüglich Nebenkostenpauschale |
| Mit auswärtigen Benutzern und Unternehmen wird eine Sondervereinbarung abgeschlossen. | |
| c) | Nebenkostenpauschale Zeitraum 01.05. bis 30.09. eines Jahres | |
| Saal im Erdgeschoss mit Küche | 10,00 Euro |
| Saal im Untergeschoss mit Küche | 5,00 Euro |
| Nebenkostenpauschale Zeitraum 01.10. bis 30.04. eines Jahres | |
| Saal im Erdgeschoss mit Küche | 25,00 Euro |
| Saal im Untergeschoss mit Küche | 15,00 Euro |
| d) | Kaution | 250,00 Euro |
| 1 Reinigungsstunde | 12,50 Euro |
| 1 Hausmeisterstunde | 12,50 Euro |
| gilt jeweils für Saal im Erd- und Untergeschoss | |
Benutzung des Grillplatzes und der Grillhütte
| a) | Benutzungsgebühr |
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| Komplettes Wochenende (Freitag-Sonntag) | 250,00 Euro zuzüglich Nebenkostenpauschale |
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| Wochenende (Freitag/Samstag oder Samstag/Sonntag) | 200,00 Euro zuzüglich Nebenkostenpauschale |
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| Ein Tag | 150,00 Euro zuzüglich Nebenkostenpauschale |
| b) | Kaution | 250,00 Euro |
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 01.01. des Haushaltsjahres 1.060.955,40 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.164.643,40 Euro
Der Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten nach Nr. 10 der VV zu § 93 GemO beträgt 471.294,98 Euro (siehe Muster 31).
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 511,00 Euro überschritten sind.
Eine Wertgrenze für die Darstellung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt wird nicht festgesetzt.
Der Durchschnittssatz (= Einheitssatz) für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung für Sammelleistungen ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez für das jeweilige Haushaltsjahr.
Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):
In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:
| 1. | Mehrerträge innerhalb eines Produktes berechtigen zu Mehraufwendungen in dem selbigen. |
| 2. | Mehrerträge aus Steuern und Zuweisungen berechtigen zur Deckung daraus resultierender Umlageverpflichtungen. |
Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):
| 1. | Die in § 16 Abs. 1 GemHVO geregelte Deckungsfähigkeit wird nicht eingeschränkt. Das bedeutet, innerhalb eines Teilhaushaltes können uneingeschränkt Minderaufwendungen für Mehraufwendungen verwandt werden. |
| 2. | Nach § 16 Abs. 3 GemHVO werden Einsparungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten zugunsten von Mehrauszahlungen solcher, sofern sie innerhalb eines Teilhaushaltes entstehen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 3. | Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen im Finanzhaushalt zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für einseitig deckungsfähig erklärt, sofern sie innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes anfallen. |
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.02.2024 - 01.03.2024 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.