Die Wahl eines/einer Wehrführers/-führerin findet am 23.05.2024, 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus, 56370 Wasenbach, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 a und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG), die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wasenbach sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen sind.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, ggf. Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines/einer Wehrführers/-führerin |
| 4. | Sonstiges |