An alle Grundstückseigentümer:
Jedem Grundstückseigentümer obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf seinem Grundstück, egal ob bebaut oder unbebaut. Er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern (§ 823 Abs. 1 BGB)!
Aufgrund der Extremwetterlagen in den vergangenen Monaten und Jahren ist es besonders wichtig die Bäume auf Grundstücken zu überprüfen.