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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 8/2024
Sonstige Nachrichten - Verbandsgemeinde Diez
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Eigentum verpflichtet!

An alle Grundstückseigentümer:

Jedem Grundstückseigentümer obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf seinem Grundstück, egal ob bebaut oder unbebaut. Er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern (§ 823 Abs. 1 BGB)!

Aufgrund der Extremwetterlagen in den vergangenen Monaten und Jahren ist es besonders wichtig die Bäume auf Grundstücken zu überprüfen.