Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Der Vorsitzende beantragte die Erweiterung der Tagesordnung um
| a) | TOP 7 „Festlegung der Brennholzpreise 2024/2025“ |
| b) | TOP 8 „Bekanntgabe einer Eilentscheidung“ und |
| c) | TOP 9 „Erteilung des Einvernehmens zum Bauvorhaben Bau-Reg. Nr. BA-038-96/24“. |
Die Zustimmung erfolgte einstimmig (TOP 1). Zur Einwohnerfragestunde war kein Einwohner da (TOP 2). Die Wahl der Ausschussmitglieder anlässlich der Kommunalwahl 2024 wurde im TOP 3 durchgeführt. Gemäß § 4 der aktuellen Hauptsatzung mussten 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter im Rechnungsprüfungsausschuss neu gewählt werden. Im Rahmen der Daseinsfürsorge soll seitens der Gemeinde ein Katastrophen-Leuchtturm eingerichtet werden, um z.B. bei einem Ausfall der kritischen Infrastruktur (insbesondere Strom), Starkregen oder Unfällen eine Anlaufstelle für die Bürger/-innen zu schaffen. Dieser soll im Rathaus realisiert werden. Um die vorhandene Infrastruktur (u.a. Beleuchtung, Heizung, …) nutzen zu können, soll eine Notstromversorgung installiert werden. Der Vorsitzende wurde beauftragt, entsprechende Angebote für geeignete Aggregate einzuholen (TOP 4). Im TOP 5 wurden die geplanten Maßnahmen mit Umsetzung in 2025 zur Aufnahme in die Planung des Haushaltes erörtert. Unter TOP 6 erfolgte die Planung für die Seniorenfeier am 01.12.2024. Die Brennholzpreise 2024/2025 wurden im Anschluss festgelegt und sind unverändert gegenüber dem Vorjahr (TOP 7). Unter TOP 8 wurde eine Eilentscheidung zum Austausch der Spülmaschine im Kindergarten bekanntgegeben (Kosten 3.924,26 €). Des Weiteren erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauvorhaben (TOP 9). In TOP 10 erfolgten verschiedene Mitteilungen des Ortsbürgermeisters.
Im nichtöffentlichen Teil wurde unter TOP 11 die Vertragsverlängerung zur Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes sowie die Nutzung einer gemeindeeigenen Waldfläche im Zusammenhang mit der Planung eines Gewerbegebietes beraten und beschlossen. Unter TOP 12 wurde der abzuschließende Nutzungsvertrag für das geplante Repowering der Windkraftanlagen erörtert. In TOP 13 erfolgte die Information zu einem Grundstücksverkauf.
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Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. In TOP 3 lag den Gemeindevertretern der Entwurf des Forstwirtschaftsplans für 2025 vor, welcher vorab in einem Waldbegang mit dem Revierförster besprochen wurde. Der Plan weist ein Defizit aus, was auch damit zusammenhängt, dass vom Forstverband Lahn-Esterau ein Betriebsfahrzeug für die Waldarbeiter gekauft werden soll, dessen Kosten anteilig von den Waldbesitzern abhängig von der Größe der Waldfläche zu tragen sind. Für die Einrichtung des Katastrophenschutz-Leuchtturmes im Rathaus wurde unter TOP 4 beschlossen, einen Zapfwellengenerator u kaufen, welcher von einem Traktor im Bedarfsfall betrieben werden soll. Vorteil hierbei ist, dass keine aufwendigen und regelmäßigen Wartungen eines Motors des Aggregates erforderlich sind. Weiterhin wurde beschlossen, die Elektrounterverteilung im Rathaus entsprechend für eine Einspeisung umzurüsten. Unter TOP 5 wurde weiterhin der Auftrag für Unterhaltungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen erteilt (u.a. Graben fräsen, Bankette abfräsen und Lichtraumprofil schneiden. In TOP 6 wurden die Angebote zur Lieferung und Montage neuer Führungsschienen der Rollladen im Kindergarten im Zusammenhang mit dr Neugestaltung der Fassade beraten und beschlossen. Nach Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan „Im Bangert“ wurde ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Koblenz beantragt. Bis zur Entscheidung des Gerichtes wurde nach Beratung beschlossen, die Ausschreibung von Erschließungsarbeiten zunächst zurückzustellen. Nach Einschätzung der Verwaltung kann die Verfahrensdauer ein halbes bis zu 1 Jahr andauern (TOP 7). Danach erteilten die Ratsmitglieder in TOP 8 ihr Einvernehmen zu einem geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Anschließend umfassten die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und die Anfragen der Ratsmitglieder unter TOP 9 folgende Sachverhalte:
Der sich anschließende nicht-öffentliche Teil der Sitzung beinhaltete zum einen ein Beschluss zum Kauf von Ausgleichsflächen im Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagen und zum anderen die Zustimmung zu einer weiteren Grabräumung.
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Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Zur rechtsicheren Erhebung der Gemeindesteuern wurde unter TOP 2 eine Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Vorgaben wurde beschlossen, die Hebesätze unverändert wie im Haushalt 2024 zu belassen. Zum 30.06.2025 soll eine erneute Bewertung der Hebesätze unter Zugrundelegung der weiteren Rechtsentwicklung durch die Verwaltung erfolgen. Unter TOP 3 wurde dann die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 durch den Kämmerer Uwe Becker im Detail vorgestellt und nach der anschließenden Beratung durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. In TOP 4 wurden verschiedene Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2023 in das von 2024 gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO übertragen. Nach der erfolgten Baumkontrolle mussten an 12 Bäumen verschiedene Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherung bzw. des Erhalts ausgeführt werden. Der Vorsitzende wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und nach deren Auswertung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben (TOP 5). Unter TOP 6 wurde im Rahmen der Starkregenvorsorge ein Konzept vorgestellt, mit dem bei Starkregen auftretende Wassermassen im Bereich der L317 von Hirschberg zur Vermeidung von Schäden an der Bebauung ferngehalten werden könnten. Zur Umsetzung sind umfangreiche Grundstücksverhandlungen notwendig, die Planung soll daher zunächst in einer Versammlung mit den Grundstückseigentümern erörtert und die Möglichkeiten der einer Förderung abgestimmt werden.
Im TOP 7 erfolgten Mitteilungen zu folgenden Themen:
Der sich anschließende nicht-öffentliche Teil der Sitzung beinhaltete einen Beschluss zum Kauf von 2 Parzellen und weitere Mitteilungen.
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