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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 8/2026
Verbandsgemeinde
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Haushaltssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt für das Haushaltsjahr 2026

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt hat in ihrer Sitzung am 08.01.2026 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zul. geänd. d. Art. 14 des Gesetzes v. 02.03.2017 (GVBl. S. 21), i.V.m §§ 95 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung v. 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zul. geänd. d. Art. 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungdirektion als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.019.751 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.019.751

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

949.400 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

949.400

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

0

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

60.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

60.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

0

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

0

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.009.400 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

1.009.400

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr

0

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

- €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

- €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

- €

§ 6

Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:

Rhein-Lahn-Kreis

10,000 %

Stadt Lahnstein

8,866 %

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

19,275 %

Verbandsgemeinde Loreley

15,679 %

Verbandsgemeinde Nastätten

14,880 %

Verbandsgemeinde Aar-Einrich

16,024 %

Verbandsgemeinde Diez

15,276 %

Nastätten, den 29.01.2026
gez.
Jens Güllering, Verbandsvorsteher

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.02.2026 bis 06.03.2026 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.

Nastätten, den 29.01.2026
gez.
Jens Güllering, Verbandsvorsteher