Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Balduinstein findet am Freitag, 17. März 2023, um 19.00 Uhr im Rathaus Balduinstein, Bahnhofstr.: 15 eine öffentliche Genossenschaftsversammlung statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossen eingeladen. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Die Vollmacht gilt nur für die entsprechende Genossenschaftsversammlung.
Tagesordnung:
| 1. | Feststellung der Zahl der anwesenden Jagdgenossen und der von ihnen vertretenen Flächen |
| 2. | Wahl eines Schriftführers |
| 3. | Wahl einer/s Wahldurchführenden |
| 4. | Beschluß zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Balduinstein |
| 5. | Verschiedenes |