Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2019 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 17 des Landestraßengesetzes in der derzeit gültigen Fassung, die folgende Änderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
In § 5 - Schneeräumung - wird in Absatz 1 nach Satz 5 folgender Satz neu eingefügt:
„Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.“ Der bisherige Satz 6 wird entsprechend Satz 7.
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die übrigen Satzungsinhalte der Satzung vom 01.02.2001 bestehen unverändert weiter.
Hinweis
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Eine etwaige Verletzung der Vorschriften der GemO ist schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, 65582 Diez, Louise-Seher-Str. 1, Zimmer 102 geltend zu machen.