Der Gemeinderat Horhausen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 2 der Friedhofssatzung für den Ruhewald Horhausen wird wie folgt geändert:
Familien- und Freundschaftsbaum
Das Belegungsrecht wird statt bisher zum Jahr 2060 nunmehr bis zum Jahr 2120 vergeben.
§ 13 der Friedhofssatzung für den Ruhewald Horhausen wird wie folgt geändert:
Für die Benutzung des „Ruhewald Horhausen“ sind gemäß § 13 der Friedhofssatzung Entgelte nach dem jeweils gültigen Entgeltverzeichnis an den Eigentümer zu entrichten. Dieses Entgeltverzeichnis wurde angepasst und ist als Anlage dieser Satzung beigefügt.
(1) Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Eine etwaige Verletzung der Vorschriften der GemO ist schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, 65582 Diez, Louise-Seher-Str. 1, Zimmer 102 geltend zu machen.