Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ihrer anschließenden Bitte um Anpassung der Tagesordnung wurde zugestimmt. In Bezug auf die seit dem 16.11.2017 geltende Tourismusbeitragsatzung empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat, um für 2025 einen ungefähren Deckungsgrad von 41,7 % zu erreichen, den Hebesatz auf 11,8 % zu erhöhen. Genauso wurde für das Jahr 2026 die Empfehlung ausgesprochen, möglichst einen Deckungsgrad von 47,6 % zu erreichen und dafür dann den Hebesatz auf 13,5 % zu steigern. Der TOP „Hebesatzsatzung der Stadt Diez für das Jahr 2025“ beinhaltete Informationen zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den städtischen Haushalt. Mit den ab dem 01.01.2025 geltenden Regeln sind für die Grundsteuer A und B neue Bewertungskriterien in ganz Deutschland verbunden, die die tatsächlichen Wertverhältnisse der beitragspflichtigen Grundstücke in den Blick nehmen, wobei die Reform beitragsneutral sein soll. Das Aufkommen aus der Grundsteuer steht der Gemeinde zu, in deren Gebiet das besteuerte Grundstück liegt. Für eine Aufkommensneutralität würde der Hebesatz in der Stadt Diez bei der Grundsteuer A bei 429 v. H: und bei der Grundsteuer B bei 618 v. H. liegen. Zum Ausgleich des städtischen Haushalts für 2025 sollen zunächst alle Einspar- und Konsolidierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, so der Tenor aus den Reihen des Rates. So wurde auch die Beschlussfassung über die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B vertagt. Im Zuge der Entflechtung der Campus Company ist beabsichtigt, die Geschäftsanteile der Gesellschaft zu gleichen Teilen an die Stadt Diez und die Verbandsgemeinde Diez zu veräußern. Die Bildungspark GmbH betreibt im Wilhelm-von-Nassau-(Bildungs)Park eine Fachschule für Augenoptik und Optometrie und bietet Unterbringung in mehreren Wohnheimen an. Zudem ist ein Gebäude an die Bundesagentur für Arbeit vermietet. Die Übergabe der Anteile an die Stadt Diez und die Verbandsgemeinde Diez erfolgt mit dem Ziel, die Bildungspark Diez GmbH auch nach dem Ausscheiden der Campus Company GmbH als Hauptgesellschafter wirtschaftlich stabil und zukunftsfähig weiterzuführen. So empfahl der Ausschuss dem Stadtrat, den auf die Stadt Diez entfallenden Geschäftsanteil zu erwerben (TOP 4). Dann billigte der Ausschuss die nun verschriftlichte Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung des Bauhofgeländes durch die Stadt Diez und die Verbandsgemeinde und empfahl dem Stadtrat diese zum Beschluss (TOP 5). Anschließend übertrug man unter TOP 6 Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2023 in das von 2024 gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO. Anträge lagen während des TOP 7 keine vor. Der öffentliche Teil der Sitzung endete mit Mitteilungen und Anfragen (TOP 8). In dem im Anschluss aufgerufenen nicht-öffentlichen Teil wurde über die Verteilung der Mittel aus dem lokalen Armenfonds sowie der Zinserträge aus einem der Stadt zugedachten Vermächtnis entschieden.
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Zum Sachverhalt „Abstufung der Kreisstraße K 31“ wurde mitgeteilt, dass hierzu bereits am 26.09.2024 die entsprechenden Beschlüsse gefasst wurden (TOP 2). In TOP 3 empfahl der Ausschuss dem Stadtrat den Auftrag zur Sanierung der Stützmauer in der Gartenstraße in Freiendiez an den günstigsten Bieter zu vergeben, wobei die Arbeiten nach der Variante 1 mit Betonmauerwinkeln und Verblendnatursteinmauerwerk ausgeführt werden soll. Danach erteilte man sein Einvernehmen für ein geplantes Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Anträge gab es während dieser Sitzung unter TOP 5 keine. Während der sich anschließenden Mitteilungen und Anfragen waren der Stadtentwicklungsplan und das Vorhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl an Pkw Stellplätzen für einen Wohnungsneubau im Stadtgebiet Thema. Der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils während dieser Sitzung war entbehrlich.
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