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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Kita-Zweckverband

für das Jahr 2023 vom 20. Dezember 2022

Die Verbandsversammlung Zweckverband Kita VG Aar-Einrich hat auf Grund der §§ 7 und 10 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2. Im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  —  0,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Es wird festgesetzt:

1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  — 0,00 €

§ 4 Zweckverbandsumlage

Zur Deckung des durch andere Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes des Zweckverbandes KITA VG Aar-Einrich erhebt der Zweckverband von seinen Verbandsmitgliedern jährlich eine Zweckverbandsumlage.

Die Verteilung der nicht gedeckten Kosten erfolgt zu 50 v.H. nach der Einwohnerzahl der dem Zweckverband angehörigen Gemeinden sowie zu 50 v.H. nach den maßgeblichen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr.

§ 5 Eigenkapital

Die Gebäude- und Sachwerte verbleiben nach Zweckverbandssatzung in der Bilanz der jeweiligen Eigentumskommune.

Auch zukünftige Baumaßnahmen und Ausstattung von Neu- und/oder Erweiterungsbauten werden durch den Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer ausgeführt und über Mietzahlungen des Zweckverbandes ausgeglichen.

Somit können keine Angaben zum EK gemacht werden.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

Katzenelnbogen, den 20.12.2022
J. Egert, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Absatz 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 15. Dezember 2022 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30. Dezember 2022 bis einschließlich 09. Januar 2023, während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich am Verwaltungsstandort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D12, öffentlich aus.

Nach § 24 Absatz 6 GemO gilt die Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn

1.

die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Katzenelnbogen, den 20.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
56368 Katzenelnbogen