Der Verwaltungsrat der Stromnetz VG Katzenelnbogen AÖR hat den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird festgesetzt auf:
1. Erfolgsplan
Erträge — 125.100 Euro
Aufwendungen — 125.100 Euro
Gewinn/Verlust — 0 Euro
2. Vermögensplan
Einnahmen — 0 Euro
Ausgaben — 0 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung des 51%igen Anteils am Fremdkapital der Netzeigentumsgesellschaft erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.01.2024 bis einschließlich 15.01.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D 12, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.