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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschluss über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes der Stromnetz VG

Verbandsgemeinde Katzenelnbogen -Anstalt des öffentlichen Rechts- für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Verwaltungsrat der Stromnetz VG Katzenelnbogen AÖR hat den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird festgesetzt auf:

1. Erfolgsplan

Erträge  —  125.100 Euro

Aufwendungen  —  125.100 Euro

Gewinn/Verlust  —  0 Euro

2. Vermögensplan

Einnahmen  —  0 Euro

Ausgaben  —  0 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung des 51%igen Anteils am Fremdkapital der Netzeigentumsgesellschaft erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Katzenelnbogen, den 19.12.2023
Udo Meister, Vorstandsvorsitzender

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.01.2024 bis einschließlich 15.01.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D 12, öffentlich aus.

Katzenelnbogen, den 19.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.

Katzenelnbogen, den 19.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich