Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 122 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) und § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG), in den derzeit gültigen Fassungen, werden die öffentlich-rechtlichen Abgaben (Grundsteuer, Hundesteuer und Landwirtschaftskammerbeitrag) durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform erhält jeder Bürger mit Grundbesitz einen neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Für diejenigen Hundesteuerabgabenpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2025 die gleichen Beträge wie im Vorjahr zu entrichten haben, werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2025 in derselben Höhe wie für das Vorjahr, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Sie erhalten für das Kalenderjahr 2025 keinen Hundesteuerbescheid.
Für die oben genannte Abgabenart treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Die Zahlungstermine 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. wurden mit dem letzten Bescheid angegeben und sind auch für 2025 gültig.
Für die Steuerpflichtigen, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben wird die Grundsteuer 2025 in einem Betrag am 01.07.2025 fällig.
Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit durch die Verbandsgemeindekasse von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie hierzu das Formular auf unserer Homepage unter https://www.vg-aar-einrich.de/buergerservice/einzugsermaechtigung/ abrufen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.
Bei Fragen zur Steuererhebung wenden Sie sich bitte an Frau Schmidt oder Herrn Heuser (Telefon 06486/9179-404 /-409). Bei Rückfragen zum SEPA-Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Wick (Telefon 06486/9179-456).