Der Verwaltungsrat hat folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschafsjahr 2024 beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Erfolgsplan | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.700,00 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -4.700,00 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlung auf | -4.700,00 € |
| 2. im Finanzplan | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 26.02.2024 betragt 30.000 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 25.300 €.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
| wird für das Jahr 2024 auf | 0 € |
festgesetzt.
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.03.2024 bis einschließlich 26.03.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen Zimmer D8, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Auschliessungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.