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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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AÖR Aar-Einrich Regenerative Energien

Beschluss über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes der Aar-Einrich Regenerative Energien -Anstalt des öffentlichen Rechts- für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Verwaltungsrat hat folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschafsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Erfolgs- und Vermögensplan

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenden Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 26.02.2024 betragt 30.000 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 25.300 €.

§ 4 Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

wird für das Jahr 2024 auf

0 €

festgesetzt.

Katzenelnbogen, den 27.02.2024
Dr. Thorsten Janning, Vorstandsvorsitzender

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.03.2024 bis einschließlich 26.03.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen Zimmer D8, öffentlich aus.

Katzenelnbogen, den 27.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Auschliessungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.

Katzenelnbogen, den 27.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich