In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden bei der Ordnungsbehörde über nicht angeleinte Hunde. Manche Hundehalter lassen ihre Hunde unangeleint, teilweise sogar herrenlos umherlaufen. Dieser Umstand ist für viele Mitbürger sehr beängstigend und stellt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Regelungen über den Umgang mit Hunden in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich hin, um deren Einhaltung gebeten wird.
Gemäß § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde und Diensthunde des Landes / Bundes und der kommunalen Gebietskörperschaften, wenn sich die Hundeführer legitimieren können.
Im Interesse der Allgemeinheit und der schutzwürdigen Belange der Mitmenschen werden wir uns zugehende Anzeigen mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln verfolgen müssen.