Für die Grundschule Niederneisen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 6 Stunden. Die Arbeitszeit wird anhand der Schülerzahlen jährlich neu berechnet.
allgemeine Sekretariatsaufgaben und Abwicklung von organisatorischen Schulangelegenheiten; z.B. Erledigung der Korrespondenz/Postbearbeitung, Terminkoordination, Verwaltung und Pflege von Datenbeständen (insbes. Schüler*innendaten), Bearbeitung von Krankmeldungen
Informations- und Anlaufstelle für Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Verwaltung
Erstversorgung bei Erkrankungen/Verletzungen, Erstellung von Unfallmeldungen
Telefondienste und Botengänge innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Bürokommunikation oder zur Fachkraft für Büromanagement oder zur Bürokauffrau bzw. Bürokaufmann oder eine vergleichbare Ausbildung
gute kommunikative Fähigkeiten sowie eine hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
sicheres und freundliches Auftreten
gute EDV Kenntnisse, insbesondere MS-Office
Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Bezahlung nach Entgeltgruppe 6 TVöD
Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung über die Zusatzversorgungskasse Wiesbaden
Jobrad
Die üblichen Bewerbungsunterlagen (ohne Mappe) senden Sie bitte bis spätestens 31.03.2025 an die Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Personalverwaltung, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, oder online personalamt@vg-aar-einrich.de. Wir weisen darauf hin, dass bei Bewerbungen per E-Mail nur Anhänge mit PDF-Dateien geöffnet werden.
Bei Fragen zum Arbeitsvertrag können Sie sich telefonisch an den Büroleiter Herrn Nickel, Tel. 06486/9179-110 wenden. Bei Fragen zu den Aufgaben und Arbeitsabläufen wenden Sie sich bitte an den Schulleiter Herrn Streubel, Tel. 06432/1367.
Anmerkung: Aus Kostengründen verzichten wir auf die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Es wird daher um Vorlage entsprechender Kopien und Abschriften gebeten. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert.