Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d)
in Vollzeit, 39 Stundenwochen
Ihre Aufgaben sind:
- Bearbeitung von Steuerangelegenheiten (Grundsteuer A und B, Vergnügungssteuer, Hundesteuer)
- Erstellung/Bearbeitung der Wasser- und Abwasserentgeltbescheide
- Erhebung wiederkehrende Beiträge im Bereich Wasser und Abwasser
- Bearbeitung von Pacht-, Gestattungs- und Mietverträgen
- Erhebung des Landwirtschaftskammerbeitrages
- Prüfung und Bearbeitung von Widersprüchen
Eine genauere Abgrenzung des Aufgabengebiets behalten wir uns vor.
Wir bieten:
- Die Mitarbeit an den sich ständig weiterentwickelnden Konzepten der noch jungen Verbandsgemeinde Aar-Einrich
- Einen Arbeitsplatz in einem modernen Haus mit flachen Hierarchien
- Regelmäßige Möglichkeiten zur Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen
- Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung über die Zusatzversorgungskasse Wiesbaden
- Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 TVöD
- Homeoffice
- Jobrad
Wir erwarten:
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine abgeschlossene vergleichbare Verwaltungsausbildung
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen
- Sicheres und freundliches Auftreten, Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, selbständiges Arbeiten, Flexibilität und Teamfähigkeit, Sozialkompetenz
- Gute Kenntnisse in den gängigen EDV-Programmen
- Aus- und Fortbildungsbereitschaft
Die üblichen Bewerbungsunterlagen (ohne Mappe) senden Sie bitte bis spätestens 15.05.2024 an die Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Personalverwaltung, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, oder online personalamt@vg-aar-einrich.de
Rückfragen können Sie telefonisch an Herrn Roßtäuscher, Tel. 06486/9179-400 oder Herrn Nickel, Tel. 06486/9179-110 richten.
Anmerkung: Aus Kostengründen verzichten wir auf die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Es wird daher um Vorlage entsprechender Kopien und Abschriften gebeten. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert.