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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschluss über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes der Stromnetz Verbandsgemeinde Katzenelnbogen - Anstalt des öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat hat den folgenden Wirtschaftsplan 2023 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird festgesetzt auf:

1. Erfolgsplan

Erträge 122.230 Euro

Aufwendungen 122.230 Euro

Gewinn/Verlust 0 Euro

2. Vermögensplan

Einnahmen 0 Euro

Ausgaben 0 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung des 51%igen Anteils am Fremdkapital der Netzeigentumsgesellschaft erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Katzenelnbogen, den 11.01.2023
Udo Meister, Vorstandsvorsitzender

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.2023 bis einschließlich 23.01.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D 12, öffentlich aus.

Katzenelnbogen, den 11.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung ist eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verwaltungsrates unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind.

Katzenelnbogen, den 11.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich