Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Heizkostenhilfe gestartet
Wer beispielsweise mit Heizöl, Kohle oder Holz heizt, kann ab sofort rückwirkend für das Jahr 2022 eine finanzielle Hilfe beantragen. Damit will der Bund private Haushalte bei den teurer gewordenen Heizkosten entlasten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Der Antrag kann online unter http://heizkostenhilfe.rlp.de/ vom 08.05.2023 bis zum 20.10.2023 gestellt werden.
- Für Mieter muss der Vermieter die Antragsstellung übernehmen und an die Privathaushalte weitergeben.
- Einen Anspruch auf Entlastung haben Privathaushalte, die mit nicht leistungsgebundenen Energieträgern heizen, d.h. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks.
- Erstattungszeitraum vom 01.01.2022 bis 01.12.2022
- Es werden 80 % der Mehrkosten, die über eine Verdopplung des Referenzpreises aus dem Jahr 2021 hinausgehen erstattet.
Im ersten Schritt können Interessierte über einen Online-Rechner prüfen, ob sie Anspruch auf den finanziellen Zuschuss haben. Ist dies der Fall, können sie den Antrag direkt online stellen. Hierfür müssen diverse Dokumente eingereicht werden. Der Online-Rechner und weitere Hilfe finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Katzenelnbogen, den 12.05.2023
Niklas Stanjek, Klimaschutzmanager