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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 21/2024
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Verleihung von Ehrenamtskarten des Landes Rheinland-Pfalz an besonders ehrenamtlich Engagierte des Kreml Kulturhaus e. V.

Gruppierten sich anlässlich der Übergabe der Ehrenamtskarte zum Erinnerungsfoto: v.l. Eva Korn, Silke Löhr, Lars Denninghoff, Evi Müller, Susan Völker,

Die Jahreshauptversammlung des Kreml Kulturhaus e. V. nutzte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Lars Denninghoff, um den ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen des Vereins Eva Korn, Silke Löhr, Evi Müller und Susan Völker für ihr ehrenamtliches Engagement die Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz zu überreichen. Weitere Ehrenamtskarten erhielten Beate Kramer, Antje Weismann, Elke Zeidler-Taesler, Stefan Taesler, Simone Burbach, Michael Schön und Ulrike Jung. Die neuen Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte setzen sich seit zwei bis teilweise seit über 20 Jahren in mehr als 250 bis 357 Stunden jährlich ehrenamtlich für die Belange des soziokulturellen Zentrums und Mehrgenerationenhauses mit Kulturcafé, Kino sowie verschiedenen Kultur- und Bildungsveranstaltungen ein. Mit dem breitgefächerten Angebot und angegliederter Gastronomie verbindet das Kreml Kulturhaus hervorragend regionale Kultur und modernes Leben und ist eine beliebte Begegnungsstätte für alle Altersgruppen in der Region Aar-Einrich. Im Namen der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Malu Dreyer gratulierte Bürgermeister Lars Denninghoff den ehrenamtlich Tätigen, dankte ihnen für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement und ihren Einsatz für das Gemeinwesen und wünschte ihnen viel Spaß und schöne Erlebnisse beim Einsatz der Ehrenamtskarte. Erhalten kann die Ehrenamtskarte auf Antrag, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird. Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann nach Ablauf erneut beantragt werden. Mit ihr können die Inhaber landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Diese sind auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung unter www.wir-tun.was.rlp.de zu finden. Im Bereich der Verbandsgemeinde Aar-Einrich sind dies

1.

Reduzierung des Eintrittspreises im Freibad Katzenelnbogen um 1 Euro

2.

Reduzierung des Fahrpreises mit dem Aar-Einrichbus um 1 Euro

3.

10 % Ermäßigung für Verwandte bis zum 3. Grad bei der Ferienbetreuung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

4.

10 % Ermäßigung bei einer Draisinenfahrt im Aartal

Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einzureichen. Ansprechpartnerin ist Doris Weyand, Zimmer E5 Telefon 06486/9179-112, E-Mail d.weyand@vg-aar-einrich.de. Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Aar-Einrich www.vg-aar-einrich.de auf der Startseite unter Bürgerservice - Ehrenamtskarte zu finden.