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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Parken im Ortskern Bremberg

Charakteristisch für die Ortslage Bremberg ist im alten Ortskern eine enge Umgebungsbebauung. Auch die Gemeindestraßen verfügen an vielen Orten nur über eine geringe Straßenbreite, so dass parkende Fahrzeuge oft zum Hindernis werden. Beispielhaft gilt dies u.a. für die Gemeindestraßen Lindenstraße, Unterdorfstraße und die Brunnenburgstraße. So war es in jüngster Vergangenheit den Rettungsfahrzeugen, den Versorgungsfahrzeugen (z.B. Müllabfuhr) und den landwirtschaftlichen Fahrzeugen oftmals nicht oder nur schwerlich möglich, die betreffenden engen Straßenabschnitte aufgrund dort parkender Fahrzeuge gefahrlos zu passieren.

Wir weisen aus diesem Grund darauf hin, dass nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ein Parken auf dem Gehweg verboten ist, soweit es nicht ausdrücklich durch Beschilderung und Markierung ausgewiesen ist. Dies gilt auch für Gehwege die in ebenerdiger Bauweise ausgeführt sind. Weiterhin ist das Parken an engen Straßenstellen und unübersichtlichen Stellen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung) verboten. Eng ist eine Straßenstelle dann, wenn zwischen dem äußersten Punkt des Fahrzeuges und dem gegenüberliegenden Bordstein oder vergleichbarem Objekt (z.B. Randstein, Mauer) kein Restfreiraum von 3,05 Meter verbleibt.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung der straßenrechtlichen Vorgaben. Insbesondere mit dem Hinweis verbunden, vorrangig auf den eigenen Grundstücken Stellflächen für Fahrzeuge zu nutzen bzw. zu schaffen.

65623 Hahnstätten, 23.05.2024
-Straßenverkehrsbehörde-