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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Einladung zur Wahlversammlung

eines neuen Wehrführers und eines neuen stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Schönborn

Zur öffentlichen Wahlversammlung werden alle wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Schönborn gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 b des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Landesgesetzes vom 05.04.2005 (GVBl. S. 104) für Donnerstag, den 09.07.2026, 18:30 Uhr in das Feuerwehrgerätehaus, Ringstraße 2 A, 56370 Schönborn, eingeladen.

Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis liegt am 09.07.2026 ab 18:00 Uhr im Wahllokal zur Einsicht aus. Einsprüche hiergegen können beim Vorsitzenden niederschriftlich zu Protokoll gegeben werden, der hierüber vor der Wahl endgültig entscheidet. Die Wahlversammlung ist auch dann beschlussfähig, wenn weniger als die Hälfte der wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend sind.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Eröffnung der Wahlversammlung

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung

3.

Bekanntgabe der Tagesordnung

4.

Bildung eines Wahlvorstandes

5.

Verabschiedung des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers

6.

Wahl eines Wehrführers

7.

Ernennung und Amtseinführung des Wehrführers

8.

Wahl eines stellvertretenden Wehrführers

9.

Ernennung und Amtseinführung des stellvertretenden Wehrführers

Katzenelnbogen, 19.05.2026
gez. Lars Denninghoff, Bürgermeister