Die Erntezeit steht bevor und das heißt auch, dass eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Einfuhr der Ernte unterwegs sein werden. Da diese Fahrzeuge einschließlich ihrer Anhänger immer größer werden, benötigen diese für eine sichere Durchfahrt auf den Durchgangsstraßen und den Zufahrten zur Feldflur oftmals über die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung hinausgehende Platzverhältnisse. In der Ortsgemeinde Eisighofen wird deshalb für den Straßenabschnitt, Brückenstraße und Oberstraße für die Erntezeit ein zeitlich befristetes Haltverbot ausgesprochen und um die sichere Durchfahrt bzw. Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen. Zur Vermeidung dieser verkehrsrechtlichen Einschränkung werden deshalb auch Fahrzeugführer gebeten, ihre Fahrzeuge so abzustellen (z.B. auf dem Grundstück oder auf nicht betroffenen Straßenabschnitten), dass Behinderungen für den landwirtschaftlichen Verkehr vermieden werden können.