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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Ausgabe Hahnstätten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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3.Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde AAR-EINRICH vom 01. Juli 2019

Der Verbandsgemeinderat AAR-EINRICH hat am 3. Juni 2024 aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) die folgende 3. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

In § 11 wird der Abs. 4 - Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige neu gefasst.

Artikel II

§ 11 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

(4) Die Höhe der monatlich gewährten Aufwandsentschädigungen richten sich nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung und betragen für:

Artikel III

Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung / 1.Änderung und 2. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde AAR-EINRICH vom 01.07.2019 bleiben unberührt.

Artikel IV

Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01. Juli 2024 in Kraft.

Verbandsgemeinde AAR-EINRICH
56368 Katzenelnbogen, den 24. Juni 2024
(Dienstsiegel)
I.V. Marcel Willig, 1. Beigeordneter

Hinweis

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

56368 Katzenelnbogen, den 24. 06. 2024
Verbandsgemeindeverwaltung AAR-EINRICH
I.V. Marcel Willig, 1. Beigeordneter