Auflegung der Vorschlagslisten Schöffen und Jugendschöffen
Die Vorschlagslisten für die Schöffinnen und Schöffen sowie für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus den einzelnen Ortsgemeinden und der Stadt Katzenelnbogen der Verbandsgemeinde Aar-Einrich für die Wahlperiode 2024 bis 2028 werden nach Nr. 2.13 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 06. Dezember 2022 (bekanntgemacht im Justizblatt Rheinland-Pfalz Nr.: 14 am 30.12.2022)
von Montag, 17. Juli bis einschließlich Montag, 24. Juli 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich,
Verwaltungsstelle Katzenelnbogen
Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer Nr.: E12,
während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.
Gegen die Vorschlagslisten kann ggf. binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Widerspruch erhoben werden, dass ggf. Personen in die Vorschlagslisten aufgenommen wurden, die nicht hätten aufgenommen werden dürfen oder aufgenommen werden sollen.