Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt:
Schiedsamtsbezirk Hahnstätten, umfasst die frühere Verbandsgemeinde Hahnstätten
Schiedsamtsbezirk Katzenelnbogen, umfasst die frühere Verbandsgemeinde Katzenelnbogen
Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt.
Voraussetzungen für das Ehrenamt
Als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson können Sie sich bewerben, wenn Sie mindestens 30 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt sind und im Schiedsamtsbezirk (s.o.) wohnen. In Ihrer Privatwohnung sollten Sie einen separaten, ausreichend großen Raum (Büro o.ä.) für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung stellen. Die Räumlichkeit kann für den Schiedsamtsbezirk Hahnstätten gegebenenfalls auch innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung am Standort Hahnstätten zur Verfügung gestellt werden. Sie werden vom Verbandsgemeinderat gewählt und vom Amtsgericht Diez für die Dauer von fünf Jahren vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich, wenn Sie sich nach der ersten Amtszeit noch einmal bewerben und die Voraussetzungen für dieses Amt erfüllen. Außerdem müssen Sie von Ihrer Persönlichkeit her zur Streitschlichtung besonders geeignet sein. Dies wird vorher in einem Bewerbergespräch mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) geklärt. Verläuft dieses Gespräch mit dem BDS positiv, holen wir noch eine Auskunft aus dem Schuldnerregister beim Amtsgericht und ein Führungszeugnis für Sie ein.
Der Amtszeit des Schiedsmanns Manfred Ehrecke läuft am 02.12.2023 ab, die Amtszeit seines Stellvertreters, Paul Erich Schmidt, ist bereits am 24.04.2021 abgelaufen.
Die beiden Schiedsmänner haben erklärt, dass sie dieses Ehrenamt nach nunmehr 20 Jahren Amtszeit und aus Altersgründen nicht mehr ausüben möchten. Sie schließen eine erneute Bewerbung aus.
Bei Interesse an einem der beiden Ämter (Schiedsperson oder nur stellvertretende Schiedsperson) schicken Sie Ihre formlose Bewerbung bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung AAR-EINRICH, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen.
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
Name, Vorname, Geburtsname:
Anschrift:
Geburtstag, Geburtsort:
Beruf:
Telefon, Fax, E-Mail-Adresse:
Die Schiedsperson muss im Schiedsamtsbezirk wohnen für die sie sich bewirbt. In diesem Fall also im Bereich der alten Verbandsgemeinde Hahnstätten. Sie müssen während der gesamten Amtszeit in diesem Bezirk wohnen. Daher können Sie bei einem Wegzug aus dem Schiedsamtsbezirk das Amt nicht weiter ausüben.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
In dringenden Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung, der Pflege naher Angehöriger oder häufiger beruflicher Abwesenheit, können Sie beim Amtsgericht -aus persönlichen Gründen- um Entpflichtung von diesem Ehrenamt bitten.
Wissenwertes:
Als Schiedsperson setzen Sie einen Termin für eine Verhandlung fest. Zu diesem Zeitpunkt müssen beide Parteien bei Ihnen in der Privatwohnung oder in einem Raum auf der Verbandsgemeindeverwaltung erscheinen. Eine ruhige und entspannte Atmosphäre unterstützt so die Voraussetzung für eine Einigung und die Wiederherstellung des sozialen Friedens.
Gibt es eine Auslagenerstattung oder Aufwandsentschädigung?
Für die Nutzung Ihrer Wohnung erhalten Sie eine monatliche Aufwandsentschädigung. Außerdem erhalten Sie eine Fallpauschale für jeden verhandelten Fall. Diese Pauschale wird jährlich gezahlt. Auf Antrag werden Ihnen ggf. zusätzlich notwendige Auslagen erstattet.
Ihre formlose Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 30.September 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, ein.
Für Fragen zum Amt einer Schiedsperson steht Ihnen unser Mitarbeiter Uwe Welker gerne –wie nachfolgend aufgeführt- zur Verfügung:
u.welker@vg-aar-einrich.de oder 06486/9179-121